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Heilbronn/Karlsruhe: Strafe gegen Heilbronner Bauunternehmer rechtskräftig

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Die Strafe gegen einen Heilbronner Bauunternehmer wegen Korruption ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Stuttgart als unbegründet verworfen. Der Unternehmer war im Februar des vergangenen Jahres zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung sowie 180.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Weitere 400.000 Euro fließen jetzt an den Staat und gemeinnützige Organisationen. Die Richter sahen es in 45 von 59 angeklagten Fällen als erwiesen an, dass der Bauunternehmer ein Netzwerk der Korruption um sich gezogen hatte, in das Polizeibeamte, ein Manager der Südwestdeutschen Salzwerke sowie Mitarbeiter der Stadt Heilbronn und anderer Kommunen verstrickt waren.

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