Die Strafe gegen einen Heilbronner Bauunternehmer wegen Korruption ist
rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten
gegen das Urteil des Landgerichtes Stuttgart als unbegründet verworfen.
Der Unternehmer war im Februar des vergangenen Jahres zu zwei Jahren
Gefängnis auf Bewährung sowie 180.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Weitere 400.000 Euro fließen jetzt an den Staat und gemeinnützige
Organisationen. Die Richter sahen es in 45 von 59 angeklagten Fällen als
erwiesen an, dass der Bauunternehmer ein Netzwerk der Korruption um
sich gezogen hatte, in das Polizeibeamte, ein Manager der
Südwestdeutschen Salzwerke sowie Mitarbeiter der Stadt Heilbronn und
anderer Kommunen verstrickt waren.
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