Die Stadt Karlsruhe muss einem Pflegeheim in Heilbronn für die Betreuung einer mittellosen Frau knapp 19.000 Euro zahlen. Der Ehemann hatte sich geweigert, seine Frau finanziell zu unterstützen, weil er überwiegend in Istanbul lebt und nur eine geringe Rente hat. Über den Sozialhilfeantrag der Frau hatte die Stadt Karlsruhe erst nach dem Tod der Frau im September vergangenen Jahres entschieden und eine Übernahme der Heimkosten abgelehnt. Dagegen hatte das Heilbronner Pflegeheim geklagt und jetzt Recht bekommen. Nach Ansicht des Heilbronner Sozialgerichts hätte die Stadt Karlsruhe der Frau Sozialhilfe gewähren müssen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen ihres Ehemannes. Außerdem hätte seine Rente nicht für die Heimkosten seiner Frau ausgereicht. Daher muss die Stadt Karlsruhe jetzt zunächst zahlen, kann aber versuchen, das Geld vom Ehemann wieder zu bekommen.
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