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Mosbach/Wertheim: Urteil nach Massenschlägerei rechtskräftig

Das Urteil gegen drei Iraner nach einer Massenschlägerei in der Wertheimer Erstaufnahmeeinrichtung ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Männer als unbegründet verworfen. Das Landgericht Mosbach hatte die drei Männer unter anderem wegen schwerer Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 9 Monaten und 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Außerdem müssen sie dem Opfer, einem Afghanen, 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio bei einer Massenschlägerei in der Erstaufnahmeeinrichtung in Wertheim das Opfer so schwer am Auge verletzt hat, dass der junge Mann kaum mehr sehen kann.

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