Ab sofort stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Main-Tauber-Kreises ein
Verwarnungsgeld aus, sollte die vorgeschriebene Müllmarke an den
Abfallbehältern fehlen.
In allen Städten und Gemeinden des Landkreises werde dies ab heute
kontrolliert, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes. Jeder Haushalt,
auch ein Ein-Personen-Haushalt, müsse an die öffentliche Abfallentsorgung
angeschlossen sein. Auch für die Biotonne benötige man eine gültige
Jahresmüllgebührenmarke. Tonnen ohne Marken würden nicht mehr
geleert, stattdessen veranlasst der Abfallwirtschaftsbetrieb ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren, das zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes
führen kann.
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