Der Versuch eines Anwohners, vor Gericht gegen die Windkraftanlagen im Klosterwald bei Creglingen im Main-Tauber-Kreis anzukämpfen, ist erneut gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestätigt. Dieses hatte den Eilantrag des Anwohners gegen den Bau der Windräder zurückgewiesen. Der Mann führte die zu erwartende Lärmbelastung an und sah seine Gesundheit gefährdet. Das Gericht aber sagte: im laufenden Betrieb würden die Richtwerte eingehalten. Der VGH sieht dies ebenso. Der Windpark im Klosterwald wurde bereits Ende Januar offiziell eröffnet.
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