Der Gemeinderat von Crailsheim befasst sich am Abend mit dem Abstand von Windrädern zu Wohngebieten. Vorgesehen sind Abstände von 1000 Metern zu sogenannten Allgemeinen Wohngebieten, in denen sich auch Geschäfte, Restaurants oder kulturelle Einrichtungen befinden können. Der Abstand von Windkraftanlagen zu Gewerbegebieten soll 700 Meter betragen.
↧