Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt heute die Klage von Eltern, die von
der Stadt Künzelsau die Gebühren für den Walldorf-Kindergarten erstattet
haben wollen. Die Kommune erstattet die Gebühren für städtische
Kindergärten, nicht aber für die Betreuung durch private Träger. Klägerin
Andrea Schukraft will eine Grundsatzentscheidung erreichen: "In der Stadt
Künzelsau wird es so gehandhabt, dass die Eltern in städtischen
Einrichtungen einen Festbetrag bekommen, als Zuschuss. Egal, welche
Betreuungsform gewählt wird. Ob Halbtageskindergarten oder
Ganztageskindergarten, völlig egal. Die Zuschusshöhe ist komplett
unverändert. Und wir Eltern können uns frei entscheiden, in welchen
Kindergarten wir unser Kind geben. Und das darf auch nicht mit finanziellen
Nachteilen für unser Kind verbunden sein."
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