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Künzelsau: Verwaltungsgerichtshof zu Gebührenfreiheit in Künzelsau

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Der Verwaltungsgerichtshof verhandelt heute die Klage von Eltern, die von der Stadt Künzelsau die Gebühren für den Walldorf-Kindergarten erstattet haben wollen. Die Kommune erstattet die Gebühren für städtische Kindergärten, nicht aber für die Betreuung durch private Träger. Klägerin Andrea Schukraft will eine Grundsatzentscheidung erreichen: "In der Stadt Künzelsau wird es so gehandhabt, dass die Eltern in städtischen Einrichtungen einen Festbetrag bekommen, als Zuschuss. Egal, welche Betreuungsform gewählt wird. Ob Halbtageskindergarten oder Ganztageskindergarten, völlig egal. Die Zuschusshöhe ist komplett unverändert. Und wir Eltern können uns frei entscheiden, in welchen Kindergarten wir unser Kind geben. Und das darf auch nicht mit finanziellen Nachteilen für unser Kind verbunden sein."

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