Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen einen Media-Markt-Betreiber aus der Region Heilbronn-Franken vorgegangen. Vor dem Landgericht Heilbronn gewann sie einen Prozess wegen irreführenden Angaben. Ein Kunde hatte sein kaputtes E-book-Lesegerät zur Reparatur in einer Media-Markt-Filiale in der Region abgegeben. Wenige Tage später erhielt er ein Angebot: Entweder er könne das Gerät entsorgen lassen, unrepariert wieder abholen, oder sich mit einer Gesamtreparatursumme von 20 Euro 42 einverstanden erklären. Der Kunde kreuzte Letzteres an in der Erwartung, dass der E-Book-Reader nun repariert würde. Bei der Abholung aber die Überraschung: Das Gerät war immer noch kaputt, die 20 Euro sollte er trotzdem bezahlen, für Prüfung und Rücksendung hieß es. Am Ende musste das Gericht urteilen - es entschied zugunsten des Kunden.
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